Die Bezeichnung RTW-I steht für Rettungs-Transport-Wagen-Infektionsschutz. Es handelt sich um ein Fahrzeug des Landes Brandenburg und es ist für den Einsatz im ganzen Bundesland bei Verdacht oder Nachweis einer hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankung (HKLE) bestimmt. Aktuell ist der RTW-I auf der Rettungswache am Flughafen BER stationiert. 

Der Verwendungszweck des RTW-I ist für Transportaufgaben gemäß § 30 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 1 IfSG definiert, d. h. es können damit Personen, die an Lungenpest, von Mensch zu Mensch übertragbaren hämorrhagischem Fieber oder vergleichbaren Infektionen erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus abgesondert werden. Ein/-e Patient/-in mit einer Coronainfektion ist keine Indikation für den RTW-I. 

Zur infektionsmedizinischen Behandlung und Absonderung von Patienten aus dem Land Brandenburg ist die Sonderisolierstation der Charité Berlin vorgesehen. 

Transportlogistik, Fahrzeugausstattung und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) des rettungsdienstlichen Personals sind für den Umgang mit Infektionserregern der Risikogruppe 4 gemäß Biostoffverordnung (BioStoffV) ausgerichtet. Besteht der Nachweis oder Verdacht auf Infektion mit einem Erreger der Risikogruppe 3 nach BioStoffV, so ist nur eine Einsatzindikation für den RTW-I gegeben, wenn ein Behandlungszentrum die fachliche Notwendigkeit der stationären Patientenaufnahme in einer solchen Spezialeinrichtung feststellt und die Patientenübernahme verbindlich zugesagt wird. 

Patiententransporte, die den Umgang mit Erregern der Risikogruppe 2 nach BioStoffV erfordern, sollen grundsätzlich nicht mit dem RTW-I erfolgen. 

Aufgrund der Vorlaufzeit von bestenfalls 1 Stunde plus Anfahrtszeit zum Einsatzort ist der RTW-I nicht zur rettungsdienstlichen Erstversorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten geeignet. 

Das Fahrzeug ist eine Spezialanfertigung auf Basis eines RTW und wird mit Begleit-RTW eingesetzt, der Medizintechnik, Ersatzpersonal, Persönliche Schutzausrüstung, etc. transportiert und außerdem zur Notfallversorgung des eingesetzten Personals bei Zwischenfällen dient. 

Das rettungsdienstliche Personal der „MedCrew“ für den RTW-I besteht aus speziell geschulten Notärzten und Rettungsassistenten/Notfallsanitätern, die im Alarmfall aus ihrer regulären Arbeitstätigkeit herausgelöst werden oder den Einsatz aus der Freizeit heraus übernehmen. 

Bei Verdacht auf Vorliegen einer hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankung (HKLE) sollte frühzeitig ein Arzt-zu-Arzt-Gespräch mit der Sonderisolierstation 59 der Charite Berlin geführt werden, um die medizinische Indikation zur Patientenübernahme zu beraten. 

Das örtlich zuständige Gesundheitsamt muss unverzüglich informiert und hinzugezogen werden, um die erforderlichen infektionshygienischen Maßnahmen anzuordnen. Die zuständige Amtsärztin / der zuständige Amtsarzt kann weiterhin nachfolgend den Transport des Patienten, gemäß § 30 Abs. 1 IfSG, in ein Krankenhaus oder in eine für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung anordnen, in der Patienten abgesondert werden können. 

Die Absprache mit der aufnehmenden Einrichtung hierzu findet durch die Amtsärztin / den Amtsarzt statt. 

In dringlichen Fällen kann die Entscheidung zur Durchführung des Transportes auch auf Grundlage der medizinischen Indikation durch den Ärztlichen Leiter der MedCrew des RTW-I im Klinikum Dahme-Spreewald GmbH (Dr. med. Frank Mieck) oder die diensthabende ärztliche Vertretung getroffen werden. Die Herstellung des Kontaktes erfolgt über die Regionalleitstelle Lausitz. Die Pflicht des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes zur Durchführung der Maßnahmen nach IfSG bleibt davon unberührt. 

Nach erfolgter Absprache zur Patientenverlegung in ein Behandlungszentrum, vorzugsweise in die Sonderisolierstation 59 der Charitè Berlin fordert die Amtsärztin/der Amtsarzt den Einsatz des RTW-I bei der hierfür zuständigen Regionalleitstelle Lausitz an. 

Die weitere Vorgehensweise ist dort in Alarm- und Einsatzplänen hinterlegt. Die Anforderung des RTW-I im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens kann bei Dringlichkeit zunächst fernmündlich erfolgen. Die Übermittlung des Vorlagen-Faxes an die Regionalleitstelle Lausitz zur Bestätigung der Kostenübernahme durch das Gesundheitsamt hat im Nachgang umgehend zu erfolgen. 

Ein Ereignis mit Verdacht oder Nachweis einer hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankung (HKLE), die den Einsatz des Spezialrettungstransportwagen „RTW-I“ des Landes Brandenburg erfordert, ist mit einem sehr hohen Kommunikations- und Koordinierungsaufwand verbunden, sodass die Einrichtung eines Einsatzstabes vor Ort zu empfehlen ist. 

Da ein solches Ereignis starke Medienaufmerksamkeit auf sich ziehen und potentiell Angst- und Panikreaktionen in der Bevölkerung auslösen kann, ist eine umfassende Abstimmung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zwischen der betroffenen Kommune und den für Gesundheit und Gefahrenabwehr zuständigen obersten Landesbehörden gefordert. 

Handlungsschema für den Einsatz des RTW-I des Landes Brandenburg  (Stand 23.08.2018) 

Das örtlich zuständige Gesundheitsamt: 

  • ordnet gemäß § 30 Abs.1 IfSG die Absonderung des Patienten in einem geeigneten Krankenhaus (Behandlungszentrum) an  
  • regelt die Patientenübernahme mit dem Behandlungszentrum (für Patienten aus dem Land Brandenburg vorzugsweise mit der Station 59 der Charitè Berlin) und holt die Zusage zur Patientenübernahme ein 
  • fordert den RTW-I per Amtshilfeersuchen über die Regionalleitstelle Lausitz an 
  • informiert die örtliche Gefahrenabwehrbehörde 
  • informiert das MSGIV / Ref. 43 
  • informiert das zuständige Gesundheitsamt von Berlin Mitte 

MSGIV / Ref. 43: 

  • informiert die für das Behandlungszentrum zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde 
  • informiert das Koordinierungszentrum Krisenmanagement im MIK 

Die Regionalleitstelle Lausitz: 

  • Geht nach Checkliste „Anforderung RTW-I“ vor, erfragt telefonisch die Transportinformationen und die Kostenübernahmeerklärung bei der anfordernden Behörde und fordert auf, das Anforderungsfax und das Kostenübernahmefax umgehend nachzureichen 
  • alarmiert nach Checkliste „Anforderung RTW-I“ 
  • leitet die Transportinformationen per Fax weiter an:  
  • Führungsgruppe des RTW-I 
  • Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald 
  • aufnehmendes Behandlungszentrum 
  • MSGIV / Ref. 43 
  • informiert gemäß Checkliste über den Einsatz und in der Folge über den Einsatzabschluss: 
  • das Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald 
  • die Amtsärztin / den Amtsarzt des Landkreises Dahme-Spreewald 
  • den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald 
  • das Koordinierungszentrum Krisenmanagement im MIK 
  • das Polizeipräsidium o das MSGIV / Ref. 43 
  • die zuständigen Leitstellen auf dem Transportweg (nur über den Einsatz) 
  • die für die Zielklinik zuständige Leitstelle (nur über den Einsatz)

Die Führungsgruppe des RTW – I sorgt für: 

  • Rückmeldung / Einsatzbestätigung an Regionalleitstelle Lausitz 
  • Vorbereitung des RTW-I – Transportes nach Checklisten 
  • Ausrücken zum Einsatzort erst nach Erhalt des Leitstellen-Faxes mit allen Transportinformationen 
  • Übernahme und Transport des Patienten lageabhängig ggf. in Begleitung durch Fahrzeuge der zuständigen Polizeischutzbereiche 
  • Übergabe des Patienten an das Behandlungszentrum 
  • Desinfektion des Personals vor Ort und Desinfektion des Fahrzeuges 
  • Rückfahrt und Einsatznachbetreuung 
  • Organisation der arbeitsmedizinischen Nachuntersuchungen 
  • Erstellung eines Einsatzberichtes 

Quelle: kvbb.de 

RTW-I Land Brandenburg
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