Rettungsdienstlandschaft Deutschland

Der Rettungsdienst in Deutschland gliedert sich in verschiedene Formen. Bedingt durch das förderalistische Prinzip einer Bundesrepublik können die einzelnen Bundesländer jeweils für sich selbst festlegen, wie die Gestaltung des Rettungsdienst ausfällt.
Unterschieden wird hier v.a. in drei verschiedene Betreibermodelle.

Das Submissionsmodell
Hier behält der Träger des Rettungsdienst die Kontrolle über den Bereich Rettungsdienst. In der Regel werden die technische Ausrüstung, Rettungswachen und Fahrzeuge durch den Träger Rettungsdienst gestellt, die eigentliche Durchführung des Rettungsdienst wird aber von (privaten) Dritten übernommen.
Dies können Hilfsorganisationen, wie auch private Anbieter sein.
Auch die Abrechnung von Einsätzen und die Finanzierung des Rettungsdienst erfolgt über den Träger des Rettungsdienst.
Eine eher unschöne Begleiterscheinung des Submissionsmodell ist jedoch die in vielen Rettungsdienstbereichen durchgeführte regelmässige Ausschreibung, mit der der Durchführende des Rettungsdienst gesucht wird.

Das Submissionsmodell wird vor allem in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen genutzt.

Das Konzessionsmodell
Hier liegt die vollständige Verantwortung für die Durchführung des Rettungsdienstes bei den durchführenden Organisationen. Das heißt, von der Fahrzeugbeschaffung bis Einsatzabrechnung werden alle Belange des Rettungsdienstes durch die Organisation, den Anbieter abgedeckt, welche auch die eigentliche Einsatzdurchführung inne hat. Jedoch kann es hier auch zu Kooperationen der einzelnen Durchführenden kommen, die dann Abrechnung oder Fahrzeugbeschaffung gebündelt durchführen. In Bayern gibt z.B. die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern, welche die Rechnungen stellt.
Die Durchführung des Rettungsdienstes wird zwischen dem Aufgabenträger Rettungsdienst (in Bayern z.B. die Landkreise und kreisfreien Gemeinden – ähnlich dem Träger Rettungsdienst in Brandenburg) mit dem Durchführenden Rettungsdienst vertraglich festgehalten.

Das Konzessionsmodell wird in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz genutzt.

Eigendurchführung
In beiden oben genannten Modellen kann auch die Eigendurchführung des Rettungsdienst in verschiedenen Formen getätigt werden. Das heißt, dass der Träger Rettungsdienst im Submissionsmodell auch der Durchführende Rettungsdienst sein kann.
Das ist z.B. bei Feuerwehren so, welche Rettungsdienst betreiben. Oder aber die Eigendurchführung findet in Form eines Eigenbetriebs statt. Dies kann als eigens dafür gegründete (g)GmbH, als Teil eines (kreiseigenen) Krankenhauses oder einfach als weitere Abteilung des Landkreises bzw. Unternehmen ohne Rechtsform des Landkreises sein.
In den News 11.2020 findet sich da eine Übersicht der möglichen Rechtsformen in Brandenburg.

Auch im Konzessionsmodell ist die Teilnahme am Rettungsdienst in Eigendurchführung möglich. So betreibt z.B. die Feuerwehr Hamburg auch den Rettungsdienst in der Hansestadt.

Der Vorteil einer Eigendurchführung liegt wohl in der nicht mehr nötigen Ausschreibung zur Vergabe der Durchführung von Rettungsdienstleistungen.

Quellen:
https://www.skverlag.de
https://www.forum-verlag.com/blog-ov/vergabe-rettungsdienst
https://www.reguvis.de/xaver/vergabeportal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27vergabeportal_4793616267%27%5D
Bayerisches Rettungsdienstgesetz Abschnitt 1 Artikel 4
https://www.zast.de

Rettungsdienst in Deutschland
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