Es ist Ende März 2026. Während draußen der Frühling erwacht, herrscht in den Leitstellen und Notaufnahmen der Republik eine frostige Stimmung. Eigentlich sollte das neue Notfallgesetz (NotfallG) in diesen Tagen das Bundeskabinett passieren und die Weichen für eine historische Neuausrichtung der Notfallversorgung stellen. Doch die Realität sieht anders aus: Eine erneute Verschiebung der Kabinettsbefassung auf Ende April sorgt für Frust bei den Akteuren, die das System jeden Tag am Laufen halten.
Hier beleuchten wir nicht nur den aktuellen Stand der Reform, sondern werfen einen tiefen Blick in den „Maschinenraum“ des Rettungsdienstes, wo ein absurder Finanzkrieg um sogenannte „Fehlfahrten“ gerade die Grundfesten der Versorgung erschüttert.
1. Status Quo: Wo steht die Reform im Frühjahr 2026?
Nachdem die Krankenhausreform (KHAG) am 6. März 2026 den Bundestag passiert hat, sollte die Notfallreform als zweites großes Puzzlestück folgen. Ziel der Reform ist es, die Patientenströme endlich intelligent zu steuern, statt sie einfach nur zu verwalten.
Die Kernpunkte des aktuellen Entwurfs bleiben ambitioniert:
- Integrierte Notfallzentren (INZ): Jedes Krankenhaus der Basisversorgung soll ein INZ erhalten. Hier entscheidet ein „gemeinsamer Tresen“, ob der Patient in die klinische Notaufnahme oder in die ambulante Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geleitet wird.
- Die Akutleitstelle: Die Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117 soll technisch und personell so weit vorangetrieben werden, dass eine qualifizierte Ersteinschätzung am Telefon bereits über den weiteren Weg entscheidet.
- Rettungsdienst als SGB V-Leistung: Der Rettungsdienst soll aus der rein „transportorientierten“ Logik befreit und als eigenständige medizinische Rettungsleistung anerkannt werden.
Doch während diese Ziele auf dem Papier logisch klingen, hakt es in der Umsetzung an den Details – insbesondere an der Frage, wer für die Infrastruktur und das Personal aufkommt. Die Expertenanhörung im Februar 2026 hat gezeigt, dass die KVen sich massiv gegen die 24/7-Präsenzpflicht in den INZs wehren, da schlichtweg die Ärzte fehlen.
2. Das Pulverfass: Der Fehlfahrten-Wahnsinn
Während Berlin über Paragrafen für das Jahr 2027 debattiert, eskaliert an der Basis ein Streit, der die Finanzierung vieler kommunaler Rettungsdienste bedroht. Es geht um Einsätze, bei denen am Ende kein Transport in eine Klinik erfolgt – die sogenannten Fehlfahrten.
Die rechtliche Grauzone
Bisher ist der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V (SGB V) faktisch als reine Transportleistung definiert. Das bedeutet: Nur wenn der Reifen rollt und der Patient im Krankenhaus abgeliefert wird, fließt Geld von den Krankenkassen. Leistet ein Rettungs-Team jedoch eine hervorragende medizinische Arbeit vor Ort, stabilisiert den Patienten und entscheidet in Absprache mit einem Telenotarzt, dass ein Transport medizinisch nicht notwendig ist, verweigern die Kassen zunehmend die Zahlung.
Die nackten Zahlen des Scheiterns
Untersuchungen aus dem ersten Quartal 2026 zeigen, dass der Anteil dieser Einsätze bundesweit auf über 20 % gestiegen ist. In Städten wie Essen, Berlin oder Hamburg kostet ein RTW-Einsatz zwischen 800 und 1.100 Euro. Multipliziert man dies mit der Anzahl der Einsätze ohne Transport, entstehen Finanzlöcher in Millionenhöhe. Allein für Nordrhein-Westfalen schätzen Experten das Defizit auf über 250 Millionen Euro pro Jahr.
Das Urteil als Brandbeschleuniger
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026 hat die Situation verschärft. Das Gericht stellte fest, dass Krankenkassen nicht verpflichtet sind, für Einsätze ohne Transport aufzukommen, wenn die jeweilige Gebührensatzung des Landkreises dies nicht explizit und rechtssicher abdeckt. Die Kassen nutzen dieses Vakuum nun knallhart aus, um ihre Bilanzen auf Kosten der Kommunen zu sanieren.
3. Der Abrechnungs-Irrsinn: Wenn Sparen teuer wird
Hier stoßen wir auf die größte Absurdität des deutschen Gesundheitswesens. Wir fordern vom Rettungsdienst eine bessere Steuerung, bestrafen ihn aber finanziell, wenn er diese Steuerung tatsächlich vornimmt.
Der erzwungene Transport
Wenn ein Rettungsteam weiß, dass ein Einsatz ohne Transport nicht bezahlt wird, entsteht ein massiver moralischer und ökonomischer Druck, inzwischen auch offen von Trägern kommuniziert. Es werden Patienten in die Notaufnahmen transportiert, die dort eigentlich nichts zu suchen haben. Wir „verstopfen“ die Kliniken mit Bagatellen, nur damit die Rechnung am Monatsende stimmt.
Die „Notaufnahme-Falle“: System-Blockade als Sparmodell
Hier erreicht die Absurdität ihren Höhepunkt. Wenn ein Rettungsteam den Patienten pflichtbewusst in die Klinik bringt, wechselt die finanzielle Last lediglich das Konto. Der Patient landet in der Notaufnahme, wird dort untersucht, medizinisch als „nicht stationär behandlungswürdig“ eingestuft und wieder nach Hause entlassen.
Das bittere Ergebnis für die Klinik: Für diesen ambulanten Fall erhält das Krankenhaus lediglich eine Pauschale, die in der Regel in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand steht. Sobald das erste Blutbild gemacht, ein EKG geschrieben und ein Arzt zur Begutachtung hinzugezogen wird, zahlt die Klinik bei diesem Patienten drauf. Die Vorhaltekosten für Personal und Hochleistungsmedizin werden durch diese Pauschalen schlichtweg nicht gedeckt.
Die „Gewinnrechnung“ der Kassen: Die Krankenkasse spart bei diesem Manöver doppelt:
- Sie vermeidet die Zahlung einer (eigentlich fälligen) Vor-Ort-Versorgung durch den Rettungsdienst, da sie den Einsatz als „Transport“ deklariert.
- Sie profitiert davon, dass die ambulante Behandlung in der Klinik deutlich günstiger abgerechnet wird als eine qualifizierte rettungsdienstliche Lösung oder eine stationäre Aufnahme.
Dass bei diesem Verschiebebahnhof wertvolle Rettungsmittel über Stunden für echte Notfälle blockiert sind und das Klinikpersonal unter der Last der Bagatellfälle kapituliert, taucht in der Bilanz der Krankenkasse als Kostenfaktor nicht auf. Es ist ein klassisches Beispiel für organisierte Verantwortungslosigkeit: Ein Einspareffekt auf dem Papier wird durch einen massiven Qualitäts- und Ressourcenverlust in der echten Welt erkauft.
4. Der Flaschenhals 116 117: Ein System am Limit
In meinen Beiträgen vom November 2025 habe ich die Problematik der 116 117 bereits thematisiert. Die Reformpläne 2026 sehen vor, dass diese Nummer zur zentralen Steuerungseinheit wird.
Doch die Realität im März 2026 zeigt: Die Wartezeiten in den Leitstellen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sind oft so lang, dass entnervte Patienten doch wieder die 112 wählen oder die 116117 einfach fernmündlich an den RD verweist. Solange die 116 117 personell nicht massiv aufgestockt wird der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst zum Nadelöhr, das das gesamte System zum Stillstand bringt.
Fazit: Wir brauchen Mut, nicht nur neue Paragrafen
Wir stehen im Frühjahr 2026 an einem Wendepunkt. Die Krankenhausreform ist auf dem Weg, doch ohne eine funktionierende Notfallreform wird sie scheitern. Wenn die spezialisierten Kliniken der Zukunft durch einen schlecht gesteuerten und unterfinanzierten Rettungsdienst mit Bagatellfällen geflutet werden, gewinnt niemand – am wenigsten der Patient, der wirklich Hilfe braucht.
Die Politik muss im April den Mut beweisen, die finanziellen Interessen der Krankenkassen hinter die strukturelle Notwendigkeit einer modernen Notfallmedizin zu stellen.
Wie sieht es in eurem Bereich aus? Werden Fehlfahrten bei euch schon konsequent abgelehnt oder gibt es noch Übergangslösungen?
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