Von der Paragrafen-Hoffnung zur Umsetzungs-Geduld
Warum der Kabinettsbeschluss vom 22.04.2026 zwar ein Meilenstein ist, wir auf dem RTW aber trotzdem erst mal tief durchatmen müssen.
Es ist ein Datum, das in die Geschichte des Rettungsdienstes eingehen könnte: Der 22. April 2026. Mit dem Kabinettsbeschluss zur Notfallreform wurde eine Weiche gestellt, die das System Rettungsdienst fundamental verändern soll. Was jahrelang durch Kommissionen geisterte und von Expertenrunden zerpflückt wurde, nimmt nun endlich Gestalt an.
Die wichtigste Nachricht für uns im Dienst: Der Rettungsdienst wandert ins SGB V – und zwar als eigenständige medizinische Leistung. Aber bevor wir jetzt die Sektkorken auf der Wache knallen lassen, lohnt sich ein Abgleich mit der Realität. Werfen wir einen Blick darauf, ob dieser Beschluss den „Flaschenhals“ wirklich weitet oder ob wir nur das Etikett auf einer verstopften Flasche austauschen.
Der Abschied vom „Taxi-Paragrafen“
In meinem letzten Beitrag habe ich noch über den „Fehlfahrten-Wahnsinn“ geschrieben. Das Kernproblem war seit Jahrzehnten die rechtliche Einstufung: Für die Krankenkassen waren wir primär ein Transportunternehmen. Die medizinische Behandlung im Wohnzimmer war quasi eine „kostenlose Beigabe“ – bezahlt wurde nur der Rollwiderstand der Reifen. Stand der RTW, floss kein Geld, es sei denn, man fand einen Grund für den Transport in die Klinik.
Der Beschluss vom April ändert dieses Fundament radikal. Die Aufnahme in das SGB V bedeutet: Medizinische Leistung ist jetzt das Primärziel, nicht die Beförderung. Das ist ein Sieg für unsere Professionalität. Es erkennt an, dass die Arbeit des Notfallsanitäters vor Ort einen eigenen Wert hat. Die „Behandlung vor Ort“ (BVO) wird damit von einer lästigen statistischen Fehlermeldung zu einer abrechnungsfähigen Leistung.
Der 116117-Check: Wer geht künftig ans Telefon?
Erinnert ihr euch an meine Warnung zum „Flaschenhals 116117“? Die Reform sieht nun vor, dass die 112 und die 116117 zu Integrierten Leitstellen vernetzt werden. Eine standardisierte Ersteinschätzung soll künftig entscheiden, wo der Patient landet.
Das klingt modern, aber hier liegt die größte Hürde. Die Technik für diese „Zwangsverheiratung“ der Leitstellen existiert in der Theorie, aber in der Praxis – gerade in Flächenbundesländern wie Brandenburg – schauen wir oft noch in digitale Röhren. Wenn die Systeme nicht in Echtzeit miteinander kommunizieren, landen die Patienten im Zweifelsfall doch wieder in der 112-Schleife. Warum? Weil kein Disponent das Risiko tragen will, wenn am Telefon ein Symptom falsch gedeutet wird. Die Reform verspricht Entlastung, liefert aber erst einmal keine zusätzlichen Fachkräfte für die Leitstellen.
Das „Tresen-Prinzip“: Filter für die Notaufnahme
Ein weiterer Eckpfeiler sind die Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Idee eines „gemeinsamen Tresens“ am Krankenhaus soll entscheiden: Notaufnahme oder KV-Praxis?
Für uns im Rettungsdienst bedeutet das theoretisch: Weniger Diskussionen bei der Übergabe. Wir bringen den Patienten zum INZ, und die fachliche Entscheidung zur Weiterleitung liegt beim INZ, wenn dies nicht bereits präklinisch geschehen ist. Doch hier lauert die nächste Falle: Wir laufen Gefahr, dass die Wege für den Rettungsdienst länger werden, nur um ein politisch gewolltes Zentrum anzusteuern, während die kleine lokale Klinik um die Ecke leer ausgeht. Das löst das Problem der Fehlfahrten nicht, sondern verlagert nur das Ziel unserer Fahrten.
In der Praxis könnte das sogar bedeuten, dass wir öfter „Diskussionen am Tresen“ bekommen, wenn das INZ-Personal meint, der Patient hätte eigentlich durch uns schon in eine Praxis oder nach Hause gesteuert werden müssen (Stichwort: Erwartungshaltung der Klinik an die neue SGB-V-Kompetenz des RD).
Die bittere Pille: Der Faktor Zeit
Wer glaubt, dass die Kassen nun sofort jede BVO anstandslos bezahlen, wird enttäuscht. Die Umsetzung der Reform ist ein Marathon, kein Sprint. Der Stufenplan reicht bis weit ins Jahr 2027.
- Nach dem Kabinettsbeschluss folgen die parlamentarischen Beratungen.
- Danach müssen die Rahmenvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern ausgehandelt werden.
In dieser Zeit befinden wir uns in einem rechtlichen Vakuum. Wir wissen jetzt, dass wir offiziell „Medizin“ sind, werden aber vermutlich noch lange wie ein „Taxi“ abgerechnet, weil die Verwaltungssysteme der Kostenträger die Flexibilität einer Betonmauer besitzen.
Fazit
Ich bleibe dabei: Die Richtung stimmt. Dass wir als eigenständige Leistung im SGB V landen, ist die wichtigste strukturelle Verbesserung seit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes. Es ist die gesetzliche Bestätigung unserer Kompetenz und eine Chance, das System vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Aber – und das ist mein Fazit: Ein Gesetz rettet keine Leben und ein Paragraf verbindet keine Wunde. Solange wir die personellen Engpässe nicht lösen und die digitale Steinzeit in den Leitstellen nicht beenden, wird der „Fehlfahrten-Wahnsinn“ unser täglicher Begleiter bleiben. Wir haben jetzt bessere Werkzeuge im Kasten, aber wir müssen sie immer noch unter den gleichen schwierigen Bedingungen bedienen.
Was sagt ihr?
Was denkt ihr über die Details der Reform? Glaubt ihr, dass die Krankenkassen künftig wirklich ohne Murren für nicht transportierte Pat. zahlen? Oder werden wir im Rettungsdienst weiterhin die Lückenbüßer für ein System bleiben, das auf dem Papier glänzt, aber in der Umsetzung lahmt?
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