
Der Rettungsdienst ist kein Taxi mehr – zumindest laut Gesetz. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 22.04.2026 rückt die Notfallrettung endlich ins SGB V auf. Doch was ändert sich wirklich zwischen Fehlfahrten-Wahnsinn, dem Flaschenhals 116117 und der neuen Abrechnung von Behandlungen vor Ort (BVO)? Ein Realitätscheck direkt von der Straße.